Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH
Göschwitzer Str. 6
Jena
Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH, Jena
Im Fall der Fälle hilft die Kfz-Sachverständigenbüro Heine GmbH – professionell, schnell und zuverlässig. Unsere Experten erstellen Gutachten über Ihr beschädigtes Kraftfahrzeug, nehmen Plausibilitätsprüfungen vor und legen die Grundlage für eine hoffentlich reibungslose Schadensabwicklung mit der Versicherung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Dienstleistungen wie Lack- und Motorschadengutachten und Gebrauchtfahrzeugbewertungen.
Als Vertragspartner der GTÜ nehmen wir an Ihrem Fahrzeug die Haupt- und Abgasuntersuchungen vor. Unsere Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Unsere engagierten, kompetenten Mitarbeiter und modernste technische Geräte garantieren Ihnen erstklassige Kfz-Gutachten und -Prüfungen. Vertrauen Sie auf unser Know-how!
Gutachten
Gutachtenerstellung im Kraftfahrzeugschadensfall
Im Falle eines Unfalls (Kfz-Haftpflichtschäden und Kfz-Kaskoschäden) liefern Ihnen die fachkundigen Gutachten unserer Sachverständigen eine solide Basis für eine problemlose Regulierung Ihres Schadens. Dabei wenden wir modernste Methoden zur Schadensuntersuchung an und ermöglichen somit die Durchführung einer optimalen Reparatur, die sowohl den Reparaturrichtlinien des Fahrzeugherstellers als auch dem Aspekt der Fahrzeugwerterhaltung gerecht wird. Wir ermitteln die für die Instandsetzung erforderlichen Reparaturkosten, die daraus resultierende Wertminderung des Unfallfahrzeugs, seinen Wiederbeschaffungswert und – im Falle eines Totalschadens – den erzielbaren Restwert.
Wichtig:
Kfz-Haftpflichtschäden
Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn ein Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte ist. Nur bei Kfz-Haftpflichtschäden kann der Geschädigte in eigener Entscheidung einen freien Gutachter wählen und beauftragen. Es sei darauf hingewiesen, dass die juristische Beweislast grundsätzlich immer beim Geschädigten liegt.
Kfz-Kaskoschäden
Die Kfz-Kaskoversicherung greift bei selbst verschuldeten Unfällen. Je nach vertraglicher Vereinbarung sind auch mutwillige Beschädigungen (Vandalismus), Wild-, Hagel-, Sturm-, Brand- sowie Einbruch-/Diebstahlschäden u. a. abgedeckt. (Genaueres entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice) Bei Kaskoschäden wird der Gutachter in der Regel von der Versicherung beauftragt. Sprechen Sie Ihre Versicherung darauf an, ob Sie die Möglichkeit haben, unser Büro einzuschalten.
Prüfungen
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Die Zeit vergeht wie im Fluge, und wieder mal ist die HU Ihres Kraftfahrzeugs fällig? Um ein hohes Maß an Sicherheit auf den Straßen gewährleisten zu können, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Fahrzeugchecks nach § 29 StVZO vor. Bei der HU untersuchen wir Ihr Fahrzeug nach fest definierten Kriterien auf seine Verkehrstauglichkeit. Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen, und diese begehrte Plakette bekommt nur das Fahrzeug, welches die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt und in jeder Hinsicht fit für die Straße ist.
Regelmäßige HUs dienen also nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern auch der der anderen Verkehrsteilnehmer!
Untersuchung des --Motormanagement-/Abgasreinigungssstems-- (UMA)
Damit Mensch und Natur möglichst wenig belastet werden, sieht der Gesetzgeber regelmäßige Abgasuntersuchungen vor. Seit 2006 hat der Verordnungsgeber deswegen auch die AU nach § 47a StVZO mit einem gestuften System nach und nach entfallen lassen und die AU als sogenannte "UMA" schrittweise in die HU integriert. Seit dem 01.01.2010 ist die Untersuchung des "Motormanagement-/Abgasreinigungssystems" (UMA) damit für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge zum festen Bestanteil der HU geworden.
Die UMA gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug im Rahmen der festgelegten Höchstwerte bleibt und unnötige Schadstoffemissionen vermieden werden können.
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