Lohnsteuerhilfe Elke Groß
Illtalstr. 58A
Eppelborn
Lohnsteuerhilfe Elke Groß, Eppelborn
Wir sind...
- ... als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) behördlich anerkannt und arbeiten seit mehr als 30 Jahren im Dienste der Arbeitnehmer.
- ... mit unseren Beratungsstellen in allen Bundesländern einer der großen Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands.
- ... mit unseren Beratungsstellen Ihre kompetenten Ansprechpartner für die Belange der Arbeitnehmersteuern.
- ... im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer VR 7859 eingetragen.
- ... beim Landesamt für Steuern im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine registriert.
- ... Mitglied im BDL – Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin.
- ... Mitglied im ZVL – Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin
- ... bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf, unter HV 6019800.4-333 bundesweit gegen die sich aus der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz ergebenden Haftpflichtgefahren versichert.
Unsere Leistungen
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
bei Finanzamt und Familienkasse
bei Finanzgerichten
beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit
und zwar:
allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen
nach § 4 Nr. 11 StBerG;
bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erzielen, auchKapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen; wenn sie daneben Einkünfte aus
auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind;
beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;
beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;
beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;
bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) nach dem AVmG;
bei der Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private Reparatur und Modernisierungsarbeiten);
bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie.
Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel, ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.