Obermenzinger Gymnasium
Freseniusstrasse 45-49
München
Das Obermenzinger Gymnasiums, ist ein Unternehmen der
Münchner Schulstiftung - Ernst v. Borries - !
Wir informieren Sie gerne über unsere Arbeit, die Grundsätze, den Alltag, die Besonderheiten und alle wichtigen Neuigkeiten unserer Schule.
Wir sind eine sehr kleine Schule mit derzeit etwa 300 Schülerinnen und Schülern. Unser Schulgelände umfasst mehrere Einzelgebäude auf einem baumbestandenen Grundstück mit viel Bewegungsmöglichkeiten. Schulträger ist die Münchner Schulstiftung - Ernst v. Borries - http://www.muenchner-schulstiftung.de |
Schulische Ausbildung muß gerade in der heutigen Zeit weit mehr sein als bloße Wissensvermittlung.
Die Weitergabe einer umfassenden gymnasialen Bildung ist für das Obermenzinger Gymnasium deshalb selbstverständliches, aber nicht einziges Ziel. Ebenso viel Wert legt die Schule auf die Erziehung der ihr anvertrauten jungen Menschen zu vielseitig interessierten und verantwortungsbewußten Persönlichkeiten.
Jedes Kind hat seine eigenen Bedürfnisse, seine eigenen Probleme. Auch in einem normierten Schulsystem kann die Schule individuelle Lösungen finden, die es dem einzelnen Kind erlauben, sich entsprechend zu entfalten.
Aus diesem Grund sind wir auch bestrebt, unsere Klassen nach Möglichkeit klein zu halten. Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt derzeit in der Unterstufe 25, in der Mittel- und Oberstufe 18 Schüler.
Die Ausbildungsrichtungen
Wirtschafts- und SozialwissenschaftlichesGymnasium mitwirtschaftswissenschaftlichem Profil | Sprachliches Gymnasium |
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Projekte | Wahlkursangebote | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das Obermenzinger Gymnasium hat seit 1973 einen eigenen Diplompsychologen fest angestellt. Er berät Schüler und Eltern in folgenden Angelegenheiten:
Lerntherapie | |
Legasthenie und Dyskalkulie | |
Krisenintervention | |
Erziehungsberatung |
Das Ganztagsmodell (G8) >>> PDF
Tagesheim | Mensa | Studierzeit |
Das Obermenzinger Gymnasium ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium, d.h. ob Anfänger oder Quereinsteiger in einen höheren Jahrgang: jedes Kind muss die Voraussetzungen erfüllen, die auch zum Besuch eines öffentlichen Gymnasiums notwendig sind.
Das sind die entsprechende Empfehlung im Übertrittszeugnis oder die Erlaubnis zum Besuch der gewünschten Jahrgangsstufe, denkbar ist auch das Bestehen eines Aufnahmeverfahrens oder des Probeunterrichts.
Dazu kommt ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Mitglied der Schulleitung: Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und soll den richtigen Weg für jeden neuen Schüler herausfinden.
Zum Abschluss des Ausbildungsvertrags erhalten die Eltern ein von der Schule gegengezeichnetes Exemplar der Anmeldungen für die Schule.