Branche Wohnungsvermietungen

Wohnungsvermietungen

Viele Wohnungsverwaltungen beschäftigen sich mit Wohnungsvermietungen, bei denen sie die Mietwohnungen für einen Auftraggeber an einen Mieter vermieten. Bei dem Haus, in dem sich die Mietwohnungen befinden, spricht man häufig auch von einem Mietshaus (auch Miethaus oder Zinshaus genannt). Die Vermietung von Wohnräumen, Geschäftsräumen oder Grundstücken wird auch als Immobiliarmiete bezeichnet.
In der Regel wird bei Wohnungsvermietungen ein Mietvertrag, zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Wohnung, geschlossen. Der Mietvertrag ist eine Vereinbarung zur temporären Vermietung einer Wohnung gegen Entgelt. Der Vermieter verpflichtet sich durch die Wohnungsvermietung dazu, dem Mieter die Wohnung zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Miete (auch Mietzins genannt). Ein sogenannter Untermietvertrag ist eine besondere Variante des Mietvertrags. In der BRD lebt ein Großteil der Menschen in gemieteten Wohnräumen. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das so genannte soziale Mietrecht, dass die Rechte der Wohnraummieter stärkt. Kleintiere, wie zum Beispiel Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen und Aquarienfische bedürfen keiner Genehmigung durch den Vermieter.
 
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Eine rechtsvergleichende Analyse der Immobiliarmiete findet man hier.


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