Branche Notare

Notare

Notare werden auch Geschwindeschreiber genannt, die in den Ländern für die Beurkundung von Rechtsvorgängen als unabhängiger Träger bestellt sind. Neben hauptberuflichen Notaren arbeiten Anwaltsnotare, die auch als Rechtsanwalt arbeiten dürfen. Der Notar ist befugt bis zu seinem 70. Lebensjahr zu arbeiten, Erstbewerber dürfen allerdings nicht älter wie 60 Jahre alt sein. Einen hohen Wert haben in der juristischen Profession Nur-Notare. Das Berufsrecht der Notare ist in der Bundesnotarordnung genau geregelt, in der festgehalten ist, dass Notare unabhängig, unparteiisch sind und der Verschwiegenheitspflicht obliegen. Die hauptsächlichen Aufgaben eines Notars sind : Beurkundung von Rechtsgeschäften, Beglaubigung von Unterschriften. Der Rechtsanwalt ist gegensätzlich des Notars parteiisch, wohingegegen der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet ist. Haupttätigkeitsfelder eines Notars sind: Grundstücksrecht (Grundstücksübertragungen, Grundpfandrecht), Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen), Familienrecht (Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Eheverträge), Gesellschaftsrecht (Gründung von Aktiengesellschaften). Das Hauptaugenmerk eines Notars ist die Betreuung von Urkundsbeteiligten, die ausführliche Beratung in juristischen Fragen und die urkundliche Erfassung des letzten Willens. Notare dürfen keine Amtshandlungen verweigern, egal um welche Amtshandlung es sich auch dreht. Die Urkunde ist erst echt, wenn sie von demjenigen herrührt, der auch wirklich ihr Aussteller ist. Laut Gesetzgeber tragen inländische öffentliche Urkunden das Siegel der Echtheit in sich. (§ 437 ZPO) Das Gericht hat nach den Umständen des Einzelfalls die Echtheit zu ermessen, es sei denn, sie wurde von einem Konsul des Bundes legalisiert, denn eine öffentliche, ausländische, legalisierte Urkunde steht betreffend ihren Beweiswert über ihre Echtheit einer inländischen gleich. Der Beweisführer hat die Echtheit einer privaten Urkunde nachzuweisen, natürlich sollte sich vorher der Gegner der Beweisführung davon überzeugen, dass die Urkunde auch wirklich echt ist. Nach geltendem deutschen Recht hinsichtlich des jeweiligen Beweiswertes wird im Zivilprozess zwischen privaten und öffentlichen Urkunden unterschieden. Öffentliche Urkunden werden in der vorgeschriebenen Form und von einer öffentlichen Behörde innerhalb der bestehenden Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (Notar, Konsul, Gerichtsvollzieher) ausgestellt. Privaturkunden wurden von einer Person ohne öffentlichen Glauben ausgestellt, eine öffentliche Urkunde entsteht durch einen Kaufvertrag, der entsprechend notariell bekundet wurde. 

 

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