Branche Berufsbildung
Berufsbildung
Im deutschen Arbeitsrecht bezeichnet Berufsbildung die Gesamtheit unterschiedlicher Maßnahmen beziehungsweise Vorgehen zur beruflichen Ausbildung und Fortbildung und ist in der heutigen Zeit fester Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Verschiedenste Möglichkeiten der Berufsbildung werden in nahezu jeder Stadt angeboten, wie zum Beispiel in Passau, Würzburg, Hamburg, Remscheid, Freiburg und Mainz. Nach Paragraph eins des deutschen Berufsbildungsgesetzes gehören zum Bereich der Berufsbildung, die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Die so genannte Berufsausbildungsvorbereitung soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Dazu werden den Teilnehmern der Berufsausbildungsvorbereitung Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit vermittelt. Die Berufsausbildung soll hingegen die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten für eine berufliche Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln und den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen ermöglichen. Die berufliche Fortbildung soll für ausgebildete Fachkräfte die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder erweitern und den beruflichen Aufstieg ermöglichen und die berufliche Umschulung soll Facharbeiter zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.
Um mehr über die Berufsbildung (Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung) zu erfahren, können Internetpräsenzen wie diese aufgesucht werden.
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