Branche Beglaubigung

Beglaubigung

Beglaubigungen sind in der BRD amtliche Bescheinigungen für die Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Beglaubigungen können als öffentliche oder als amtliche Beglaubigung erstellt werden. Eine öffentliche Beglaubigung wird durch einen Notar angefertigt. Eine amtliche Beglaubigung wird von einer Behörde ausgestellt, die landesrechtlich dazu ermächtigt wurde.
Notare fertigen nicht nur Beglaubigungen, sondern auch Beurkundungen an. Dabei geht es beispielsweise um Unterschriften, Tatsachen, Rechtsgeschäfte oder Beweise. Die Hinterlegung von Geld und anderen Werten gehört ebenfalls zum Arbeitsbereich des Notars.
Beglaubigungen von sogenannten Personenstandsurkunden sind eine Besonderheit im Bereich der Beglaubigungen und Urkunden. Dazu gehören beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch, Heiratsbuch oder Sterbebuch des Standesamts, können ausschließlich vom zuständigen Standesbeamten ausgestellt werden. Nur dann haben die Abschriften die gleiche Beweiskraft wie die originalen Urkunden. Notare können ebenfalls beglaubigte Abschriften von Personenstandsurkunden vornehmen, doch verfügen diese nicht über die Beweiskraft.

In unserem Branchenverzeichnis finden sich diverse Notare, die Beglaubigungen anfertigen, zum Beispiel aus Chemnitz, Münster, Marienberg, Kiel, Schwerin, Leipzig, Kassel und Düsseldorf. Wenn Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen rund um das Beglaubigungen ebenfalls im Web vermarkten wollen, nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.

Ähnliche Themenbereiche wie Urkunden, Notare und Rechtsberatung können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Grammatikangaben zum Begriff Beglaubigung findet man im Wortschatz-Lexikon der Universität Leipzig.


Suchergebnisse

Suchen im Branchenbuch

Klicken Sie auf einen der Buchstaben, um im Branchenbuch zu suchen.